In den vergangenen Jahren hat das Interesse an einer bestimmten Pflanze aus den tropischen Wäldern Südostasiens bei Verbrauchern in Europa zugenommen. Online-Foren, Fachseiten und Verbraucherorganisationen setzen sich mit ihrer Herkunft, ihren Inhaltsstoffen sowie den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen auseinander. Die Rede ist vom Kratombaum, wissenschaftlich bekannt als Mitragyna speciosa, dessen Blätter seit Generationen in traditionellen Anwendungen in Thailand, Malaysia und Indonesien genutzt werden. Mit dem steigenden Interesse an pflanzlichen Naturprodukten in Europa stellen sich für viele Fragen bezüglich der Herkunft der Rohstoffe, der Qualitätssicherung und des rechtlichen Rahmens in Deutschland und der EU.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft und botanische Beschreibung des Kratombaums
Mitragyna speciosa gehört zur Familie der Rötegewächse (Rubiaceae) und wächst vor allem als tropischer Laubbaum in Ländern wie Thailand, Malaysia, Indonesien und Papua-Neuguinea. Je nach Standort können diese Bäume Höhen von mehreren Metern erreichen. Ihre Blätter werden traditionell entweder frisch gekaut oder, nach dem Trocknen, als Aufguss zubereitet. In den Anbauländern praktiziert man dies schon seit Generationen in den Vielzahl landwirtschaftlich strukturierten Gesellschaften, lange bevor hier in Europa ein Interesse daran aufkam.
Mittlerweile sind mit zunehmender Vernetzung des Online Handels auch getrocknete Blätter und daraus hergestelltes Pulver in Europa angekommen, wo Anbieter hochwertiges Kratom unter klaren Herkunfts und Verarbeitungsbeschreibungen führen. Die Vielzahl der Sorten wird oft nach der Farbe der Blattadern unterschieden, wobei die Farbgebung sehr stark vom Erntezeitpunkt und von der Trocknungstechnik abhängt. Botanisch ist die Pflanze auch nicht allzu sehr ein Geheimnis und ihre Anbauweise unterscheidet sich mit Sicherheit nicht von der ihrer tropischen Nachbarn.
Wirkstoffe und Laboranalysen als Maßstab
Gegenstand der sachlichen Diskussion um Kratom sind zwei Alkaloide: das Mitragynin und das 7-Hydroxymitragynin. Je nach Sorte und Erntebedingungen macht das Mitragynin zwischen ein und zwei Prozent des Trockengewichts aus. Beide verwandt miteinander Substanzen binden nur an Opioidrezeptoren im Körper. Das unterscheidet Kratom pharmakologisch von vielen anderen Pflanzenstoffen.
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schätzt, deuten Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom neurologische Wirkungen entfalten kann, darunter auch ein Abhängigkeitspotenzial bei regelmäßigen Konsum. Solche Erkenntnisse erklären, weshalb unabhängige Laboranalysen im Handel mit Kratom zunehmend Bedeutung gewinnen. Untersucht werden hier insbesondere Schwermetalle wie Blei, Arsen, Quecksilber und Cadmium, mikrobiologische Kriterien wie Salmonellen oder E. coli und der Alkaloidgehalt mittels HPLC.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland und der EU
Die rechtliche Eingruppierung von Kratom ist innerhalb Europas ausgesprochen unterschiedlich. In Deutschland ist die Pflanze bislang weder im Betäubungsmittelgesetz noch im Gesetz über neue psychoaktive Stoffe aufgeführt, eine Zulassung als Arzneimittel oder Lebensmittel erfolgt aber auch nicht. Händler deklarieren ihre Produkte deshalb oft als Sammlerware oder Forschungsware, nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. In den meisten anderen europäischen Ländern gehen die Behörden strenger gegen Kratom vor. In Dänemark, Litauen, Polen, Schweden, Frankreich und Italien ist der Verkauf an Verbraucher verboten oder stark eingeschränkt, während Länder wie Österreich, Tschechien oder die Niederlande Kratom recht ähnlich liberal behandeln wie Deutschland.
Drei Punkte für eine informierte Kaufentscheidung
Wer sich für Naturprodukte aus fernen Anbauländern interessiert, sollte drei Dinge beachten: Woher stammt der Rohstoff, liegen unabhängige Laborzertifikate vor und wie ist der rechtliche Status im eigenen Land? Gerade bei pflanzlichen Substanzen mit pharmakologischer Wirkung lohnt sich ein Blick in die offiziellen Quellen, bevor der Kauf erfolgt. Behördliche Stellen wie das BfArM aktualisieren ihre Stellungnahmen ständig, ein gelegentlicher Blick auf ihren aktuellen Stand hilft, Überraschungen zu vermeiden. Wer diese drei Schritte beachtet, ist informiert, egal ob es um Kratom oder um sonstige pflanzliche Importe aus tropischen Anbauländern geht.
